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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Atlantis Payment Solutions


Präambel / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen der Atlantis Payment Solutions GmbH, Kornstraße 4, 79258 Hartheim, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Vermieter“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“ oder „Mieter“ genannt), die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.


1. Geltung dieser AGB 

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer/Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer/Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers/Mieters die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.


I. Vertragsabschluss

  1. Angebote des Verkäufers/Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers/Vermieters oder durch die Ausführung der Lieferung bzw. Leistung durch den Verkäufer/Vermieter zustande. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer/Vermieter.


II. Preise

  1. Der Preis versteht sich ab unserem Lager in Hartheim sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht-, Verpackungs- und Installationskosten. Für Leihgaben kann ein Pfand und eine Miete erhoben werden.


III. Zahlung / Zahlungsverzug / Aufrechnung

  1. Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder ohne Abzug spätestens nach 14 Tagen, jeweils vom Ausstellungstag der Rechnung an gerechnet, es sei denn, die Parteien treffen eine anderslautende schriftliche Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen unbeglichen sind.
  2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
  3. Kommt der Käufer bzw. Mieter mit Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Er kann darüber hinaus unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VII dem Käufer bzw. Mieter eine Nachfrist von 14 Tagen zur Zahlung setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer bzw. Mieter ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag bzw. Mietvertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  4. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer/Vermieter einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer/Mieter einen geringeren Schaden nachweist.
  5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers/Vermieters kann der Käufer bzw. Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers bzw. Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer bzw. Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem selben Kauf- bzw. Mietvertrag beruht.
  6. Der Verkäufer/Vermieter ist berechtigt, seine Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.


IV. Lieferung

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind; sie beginnen mit Vertragsabschluss.
  2. Der Käufer kann im Falle eines Lieferverzugs nur Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verkäufer/Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung gemäß Abschnitt IX dieser AGB beschränkt.
  3. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers/Mieters.
  4. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen oder andere vom Verkäufer/Vermieter nicht zu vertretende Umstände (nachfolgend "höhere Gewalt") ändern vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.


V. Geltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers/Vermieters, mit denen sich der Käufer/Mieter bei Auftragserteilung einverstanden erklärt.


VI. Abnahme von Mängeln

  1. Der Käufer/Mieter ist verpflichtet, den Kaufgegenstand abzunehmen und auf Fehlerfreiheit zu untersuchen.
  2. Werden Mängel nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer/Vermieter mitgeteilt, so gilt die Ware als mängelfrei abgenommen. Mängelrügen sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht ab, so kann der Verkäufer/Vermieter eine Frist von 30 Tagen zur Abnahme setzen. Mit dieser Mahnung kommt der Käufer in Verzug. Nach Ablauf der Frist kann der Verkäufer/Vermieter dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
  4. Verlangt der Verkäufer/Vermieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt dieser pauschal 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer/Vermieter einen höheren oder der Käufer/Mieter einen geringeren Schaden nachweist, oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kauf-, Miet- oder Leihgegenstand bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher zustehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers bzw. Vermieters. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die dem Verkäufer bzw. Vermieter aufgrund sonstiger Lieferungen gegen den Käufer bzw. Mieter zustehen.
  2. Wird die Ware vom Käufer vor Begleichung sämtlicher Forderungenveräußert, so gilt als vereinbart, dass die an den Erwerber entstehenden Forderungen in Höhe der offenstehenden Rechnungen an Atlantis Payment Solutions GmbH abgetreten sind.
  3. Eine Veräußerung von Miet-, Leih- und Pfandware ist unter keinen Umständen gestattet. Wird diese Ware trotzdem veräußert, verpflichtet sich der Mieter, die Ware zum aktuellen Neu-Listen-Preis zu erwerben. Der Betrag ist innerhalb unserer oben aufgeführten Zahlungsbedingungen zu leisten. Dem Mieter bleibt es jedoch unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Außerdem gilt als vereinbart, dass die an den Erwerber entstehenden Forderungen in Höhe der offenstehenden Rechnungen an Atlantis Payment Solutions GmbH abgetreten sind.
  4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer/Vermieter den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Verlangt der Verkäufer/Vermieter die Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an den Verkäufer/Vermieterherauszugeben.
  5. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer bzw. Mieter. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis pauschal 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Mehrwertsteuer und sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer/Vermieter höhere oder der Käufer/Mieter niedrigere Kosten nachweist.


VIII. Gewährleistung

  1. Nicht neu hergestellte Sachen werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen werden oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers/Vermieters vorliegen. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
  2. Bei neu hergestellten Sachen ist der Verkäufer/Vermieter nach seiner Wahl berechtigt nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Es besteht während der Reparatur kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. 3. Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Gefahrübergang.
  3. Wartungen, Nachbesserungen und Reparaturen dürfen nur vom Verkäufer/Vermieter oder von ihm autorisierten Dritten durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Gewährleistungsfrist.


IX. Haftung

  1. Der Verkäufer/Vermieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht haben.
    • Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers/Vermieters auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer/Mieter regelmäßig vertrauen darf.
    • Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers/Vermieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    • Eine darüber hinausgehende Haftung des Verkäufers/Vermieters für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers/Vermieters gegenüber dem Käufer/Mieter wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Der Käufer bzw. Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  4. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die nach der Übergabe durch ihn oder durch Dritte verursacht werden.


X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers/Vermieters in Hartheim.
  2. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau.


XI. Sonstige Bestimmungen

  1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder durch die Rechtsprechung nichtig werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.